travella – besser reisen

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Konzept und Zielgruppe
travella erscheint zwei mal in der Woche als kostenloser News-Service für Reiseinteressierte und viel reisende Endverbraucher, die sogenannten „highly frequent travellers“, und stellt interessante und relevante Informationen aus dem Internet kompakt und gebündelt zusammen. Dazu gehören aktuelle Nachrichten und Berichte über Destinationen und Touren, Infos zu Rechtlichem und Praktischem, Wissen über Bonus-Meilen und andere Extras, Nachrichten zu Airlines, Flughäfen und Hotels, günstige Reise-Angebote, Veranstaltungshinweise sowie humorvolle Randerwähnungen. Durch Responsive Design wird der travella-Newsletter auf allen stationären und mobilen Endgeräten auf das jeweilige Display-Format optimiert dargestellt.
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Herausgeber

i42 Informationsmanagement GmbH
N4, 13-14
68161 Mannheim
Tel. 06 21 / 32 89 90
E-Mail: info@i42.de
Web: www.i42.de

Geschäftsführer
Andreas Bohn



 

Redaktion und Anzeigen


Tobias Schäfer
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Sabina Gläser
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB sowie die Preisliste gelten für Bannerwerbung oder anderer Werbeformen in den Newslettern und auf der Website 
travella, produziert und vermarktet von i42 Informationsmanagement GmbH.

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Onlinewerbeformen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in den Newslettern und auf Webseiten von travella.

2. i42 Informationsmanagement GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für i42 Informationsmanagement GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt i42 Informationsmanagement GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und haftet für sämtliche auf die Schaltung der Werbung zurückzuführende Schäden jedweder Art.

3. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch i42 Informationsmanagement GmbH rechtsverbindlich.

4. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste von i42 Informationsmanagement GmbH zu halten.

5. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50% erforderlich.

6. Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

7. Anzeigen oder Werbeformen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von i42 Informationsmanagement GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von i42 Informationsmanagement GmbH entsprechende Werbemittel und die URL, auf die das Werbemittel verweisen soll, mindestens drei Werktage vor Erscheinen der Werbemittelschaltung, bei Textanzeigen bis 12 Uhr bis zum Vortag der Veröffentlichung anzuliefern. (Bei Sonderwerbeformen gilt der im Angebot angegebene Termin).

9. i42 Informationsmanagement GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

10. Korrekturabzüge werden nur bei Textanzeigen geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Probeabzüge. i42 Informationsmanagement GmbH berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von den zugesandten Werbeformen endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

12. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die i42 Informationsmanagement GmbH nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondre wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbtreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von i42 Informationsmanagement GmbH bestehen.

13. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen fristgerecht schriftlich oder per Mail erfolgen.

14. Stornierungen seitens des Kunden innerhalb von 9 bis 5 Werktagen vor Veröffentlichung werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 30% des Bruttovolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Innerhalb von 5 Tagen bis ein Tag vor Veröffentlichung mit 50%. Bei Stopp bereits laufender Kampagnen ist der vollen Betrag des Bruttovolumens des jeweiligen Auftrags zu zahlen.

15. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung versendet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. i42 Informationsmanagement GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist i42 Informationsmanagement GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Kosten für die Anfertigung bestellter Gestaltungen, Scans, Bildbearbeitung, Erstellung von PDF-Dateien sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

18. Bei Änderung der Anzeigenpreise gelten diese auch für laufende Anzeigenabschlüsse.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von i42 Informationsmanagement GmbH.